Zuerst die gute oder die schlechte die Nachricht? Die Gute: Alle Deutschen werden im nächsten Jahr weniger Einkommenssteuer bezahlen. Die Schlechte: Nicht alle haben deswegen mehr Geld auf dem Konto. Während in der Hauptstadt noch um eine neue Regierung verhandelt wird, treten ab dem 1. Januar 2018 bereits die Reformen der Alten in Kraft. Finanzexperte und Geschäftsführer vom Online-Buchhaltungstool Billomat Paul-Alexander Thies zeigt, welche Änderungen für Unternehmen und Selbständige von Bedeutung sind.
Termine, Termine, Termine: Neue Abgabefristen für Steuererklärung
Im vergangenen Jahr reichte nur etwa jeder zweite Berliner seine Steuerklärung rechtzeitig ein. Das mag kaum ein Grund für Gesetzesänderungen sein, doch tatsächlich hat ab dem nächsten Jahr jeder Bundesbürger zwei Monate länger Zeit für seine Steuererklärung. Die Frist für die Abgabe der jährlichen Steuer aus dem Jahr 2018 endet daher am 31. Juli 2019. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, zahlt in Zukunft einen Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat oder 0,25 Prozent der Nachzahlungssumme.
Ein neues Kapitel: Änderungen in der Buchhaltung
Die Enthüllungen der Panama Papers im vergangenen Jahr läuteten im Kampf gegen Steuerhinterziehungen die nächste Runde ein. Vielfache Änderungen in der Buchhaltung sollen dabei helfen: Wer mehr als zehn Prozent einer ausländischen Gesellschaft sein Eigen nennt, hat nun Anzeigepflicht. Doch nicht nur internationale Unternehmer werden genauer beobachtet. Alle Nutzer von Registrier- und offenen Ladenkassen stehen ab neuem Jahr im Visier unangemeldeter Steuerprüfungen. Erleichtern sollen dagegen interaktive Änderungen. So müssen Steuerzahler nicht mehr alle Belege mit der Steuerklärung abgeben. Weiterhin wird die Kommunikation zwischen Finanzamt und Bürger elektronischer und auch die Steuererklärung selbst wird nicht länger von Sachbearbeitern, sondern von Computern geprüft.
Ein Stein vom Steuerherz: Entlastung für Selbstständige
Der Gesetzgeber hat sich mit den neuen Beschlüssen vorgenommen, den Mittelstand zu entlasten. Folgende Änderungen erleichtern die Steuerlast oder vereinfachen das Buchhaltungssystem:
Einkommenssteuer
Auch in diesem Jahr wächst der Grundfreibetrag auf nun 9.000 Euro für Singles und 18.000 Euro für Ehepaare. Bis zu diesem Einkommen wird keine Steuer fällig. Alle profitieren von dieser Änderung.
Aufbewahrungspflicht
Sobald der Selbstständige künftige Rechnungen erhält, muss er die dazugehörigen Lieferscheine nicht länger aufbewahren. Ein Hoch auf weniger Bürokratie.
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen deren Wert unter 250 Euro liegt, müssen die umfangreichen Angaben des Umsatzsteuerrechts nicht einhalten. Es reichen lediglich der vollständige Name mit Anschrift des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung (Leistungsumfang) und der greifende Steuersatz.
Sozialversicherungsbeträge
Die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge soll sich ebenso einfacher gestalten. Hierfür kann der Unternehmer einfach den Beitragswert vom Vormonat eintragen.
Pauschale Lohnsteuer
Wenn Selbstständige 2018 kurzfristig Mitarbeiter beschäftigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal ansetzen.
Fazit: Entlastungen zu welchem Preis
Der Staat reagiert auf die Geschehnisse der letzten zwölf Monate und gestaltet im Steuersystem einiges unbürokratischer, digitaler und transparenter. Transparent meint hier aber vor allem einen transparenten Steuerzahler. Das Bankgeheimnis geht, die Kassenschau kommt. Den Preis für einen härteren Kampf gegen Steuerhinterziehung zählt am Ende jeder mit. Dennoch sind schnellere und einfachere Verfahren und Wege im deutschen Steuersystem stets zu begrüßen.